Das Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt ist Partner in der dualen Ausbildung und unterstützt die Auszubildenden wie auch die Ausbildungsbetriebe.

Während die Auszubildenden die praktischen Inhalte in den Ausbildungsbetrieben erlernen, vermittelt die Berufsschule neben allgemeinbildenden vor allem die theoretischen Inhalte des Ausbildungsberufs.

Berufsbild

Elektronikerinnen und Elektroniker für Betriebstechnik arbeiten meist in einem Industrieunternehmen und sind dort die Ansprechpartner für alle elektrischen Aufgaben. Sie sorgen mit der Hilfe von Leitungen und Kabeln, dass Produktionsmaschinen, Beleuchtungsanlagen und der Rechner im Büro mit elektrischer Energie versorgt werden. Bei Reparatur und Wartung werden elektrische Maschinen und Antriebe sowie Sensoren geprüft und die Programmierung der Steuerung begutachtet und gegebenenfalls angepasst. Notwendige Netzwerkverbindungen werden hergestellt und konfiguriert, so dass neben der Energie auch Informationen und Schaltbefehle automatisch weitergegeben werden.

Als Fachpersonal übernehmen Elektronikerinnen und Elektroniker auch die Verantwortung für die Sicherheit von Anlagen und Geräten. Sie bewerten, ob Gefahren von elektrischen Anlagen ausgehen, erstellen Schutzkonzepte und prüfen durch Messungen, dass selbst im Fehlerfall niemand zu Schaden kommen kann.

Ziel der Ausbildung 

Ziel der Ausbildung ist zunächst einmal das Erreichen des Berufsabschlusses.

Darüber hinaus ist es möglich, einen höherwertigeren Schulabschluss in der Berufsschule zu erreichen. Dadurch können Sie sich verschiedene weitere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den Punkten „Abschluss“ und „Perspektiven“.

Ausbildungsdauer

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung aber um ein halbes bzw. sogar um ein ganzes Jahr verkürzt werden.

Ob eine Verkürzung in Frage kommt, ist neben den vorherigen schulischen Leistungen vor allem auch eine Frage des Ausbildungsvertrages. Es muss also in jedem Fall der Ausbildungsbetrieb damit einverstanden sein.

Soll die Ausbildungsdauer im Nachhinein verkürzt werden, so ist dies zwischen den Vertragspartnern nach der Gesellenprüfung Teil 1, am Ende des zweiten Ausbildungsjahres möglich. Jedoch sollte hier die Kreishandwerkerschaft / Handwerksinnung als zuständige Stelle in Form eines Antrags eingebunden werden. Außerdem ist zu beachten, dass es Anmeldefristen für die jeweiligen Prüfungstermine gibt, die immer einzuhalten sind.

Abschluss

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil findet ca. im Mai / Juni des zweiten Ausbildungsjahres statt. Diese Prüfung wird oft als Zwischenprüfung bezeichnet, was aber eigentlich nicht mehr korrekt ist, denn die Ergebnisse dieses Teils der Gesellenprüfung fließen schon in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung / Abschlussprüfung ein.

Der zweite Teil der Gesellenprüfung findet dann am Ende der Ausbildung statt. Wie im Teil 1 besteht er aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung Teil 2 und dem Erhalt des Gesellenbriefes endet die Ausbildung.

Unabhängig von den Ergebnissen der Gesellenprüfung wird von der Schule ein Berufsschulabschlusszeugnis ausgestellt, in dem die Leistungen in den unterrichteten Fächern bescheinigt werden und aus dem eine Berufsschulabschlussnote hervorgeht, die sich aus den einzelnen Noten zusammensetzt.

Mit bestandener Berufsabschlussprüfung kann – je nach Schulabschluss zu Beginn der Ausbildung – mit Hilfe des Berufsschulabschlusszeugnisses ein höherwertiger Schulabschluss erreicht werden. (APO-BK, Anlage A §§ 2 und 9)

Erreichbare Schulabschlüssenotwendige BerufsschulabschlussnoteWeitere Voraussetzungen neben dem Bestehen der Berufsabschlussprüfung
Erweiterter Erster Schulabschluss (früher HS 10)4,0keine
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)3,0Nachweis notwendiger Englischkenntnisse
Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe2,5Nachweis notwendiger Englischkenntnisse

Die notwendigen Englischkenntnisse sind nachgewiesen:

  • durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums) oder
  • durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule auf der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, der mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen muss oder
  • durch das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung (KMK-Stufe II) auf der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
  • durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
  • durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).

Der Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses, der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und der Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe setzen nicht voraus, dass vorher ein allgemeinbildender Abschluss erworben wurde.

Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem ausbildungsberechtigten Betrieb.

Unterrichtsorganisation

Am Berufskolleg Rheine werden die Elektronikerinnen und Elektroniker im Blockunterricht beschult. Wichtig dabei ist, dass die Blocklänge nur eine Woche beträgt. Die Auszubildenden sind demnach eine Woche in der Schule und die beiden darauffolgenden Wochen im Ausbildungsbetrieb.

Dies vereinfacht die Organisation für alle Beteiligten und garantiert, dass die Auszubildenden trotzdem regelmäßig Berufsschulunterricht haben, damit so die praktische Ausbildung im Betrieb vom Berufskolleg Rheine theoretisch begleitet wird.

Begleitende Hilfen

Für Auszubildende mit einem gültigen Ausbildungsvertrag werden Hilfen angeboten, die von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Diese Maßnahmen werden unter dem Begriff AsAFlex (Assitierte Ausbildung flexibel) zusammengefasst. Sie werden neben der betrieblichen und schulischen Ausbildung eingesetzt, um zu vermeiden, dass während der Ausbildung auftretende Schwierigkeiten zu einem Nichtbestehen der Berufsabschlussprüfung oder gar zum Abbruch der Ausbildung führen. Für die Auszubildenden entstehen keine Kosten. 

Sie dürfen aber auch jederzeit Ihre Klassenlehrerin oder Ihren Klassenlehrer ansprechen.

Weitere Informationen finden Sie aber auch bei der Bundesagentur für Arbeit in Rheine unter:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildung-sorgen-probleme

Oder bei Lernen fördern e.V. unter:
https://www.lernen-foerdern-ev.de/rheine/

Perspektiven

Weiterbildung zur Staatlich geprüften Technikerin / zum Staatlich geprüften Techniker

Studium

Weiterführende Links

Neuigkeiten aus der beruflichen Bildung: